Wer nach einem Wasserschaden einen Bautrockner benötigt, der ist gut beraten, wenn er ein paar Dinge beachtet, um die Abrechnung der Stromkosten mit der Versicherung zu erleichtern und die Abschlagszahlungen auf der Stromrechnung nicht versehentlich in die Höhe schießen zu lassen.
Aktualisiert | Lesezeit |
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Sun, Jul 25, 2021 | 1 Minuten |
Nach einem Wasserschaden hat man vieles im Kopf. Leider übersieht man den Punkt Stromkosten recht schnell, da diese erst lange nach der Behebung des Schadens ins Gewicht fallen. Mit wenigen Handgriffen kann man hier viel Ärger vermeiden:
Das Problem, welches meist übersehen wird, besteht darin, dass die Abschlagszahlungen auf Basis des durchschnittlichen Verbrauchs berechnet werden. Ein Bautrockner verursacht in den Wochen seines Betriebes jedoch einen Verbrauch, der ein Vielfaches höher ist, als ein privater Haushalt sonst hätte. Ein Grund, warum die Gebäudeversicherung diese zusätzlichen Kosten auch übernimmt und zur Schadenssumme hinzuzählt.
Mithilfe der Strom-Quittung wird der Einsatz des Trockengerätes erkennbar und genau abrechenbar. So wird verhindert, dass die Abschlagszahlungen unnötig angehoben werden. Die Versicherung freut sich, da sie einen Beleg hat, den sie direkt zur Schadensregulierung nutzen kann.
(Bild: Jufraphoto @ IStockPhoto)
Der Stromverbrauch ist durch die Anzahl an in Haus und Wohnung lebenden Personen bedingt:
Der Abschlagspreis setzt sich aus einer Grundgebühr und einem ortsunterschiedlichen Arbeitspreis pro kWh zusammen,
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Ein Teil hiervon ist der GrünstromIndex: Du bekommst hier angezeigt, wann bei Dir vor Ort wieviel Prozent des Strommixes wirklich aus grünen Energiequellen kommt. Das hängt direkt mit dem GrünstromBonus zusammen, denn je mehr Grünstrom Du nutzt desto höher fällt dein GrünstromBonus aus.
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