Unter dem sogenannten EEG Paradoxon versteht man, dass die EEG Umlage steigt, wenn der Strompreis an der Börse zurückgeht. Grund hierfür ist aber nicht das EEG, sondern eine Verordnung aus dem Jahre 2010, die CDU und FDP damals erlassen hatten.
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Wed, May 13, 2020 | 2 Minuten |
Das Erneuerbaren Energien Gesetz (kurz EEG) hat Deutschland am Anfang der weltweiten Energiewende an den Spitzenplatz für Innovation und Tatkraft im Bereich GreenTec katapultiert. Davon ist heute nicht mehr viel übrig. Im Gegenteil die Investitionen von damals wurden abgeschrieben und den Stimmungsmachern ist es gelungen das “Teuer”-Märchen zu streuen.
Selbst bei den Grünen hat man vergessen, wie das EEG eigentlich gedacht gewesen ist. Man hat ebenfalls vergessen, dass man im Jahre 2010 und später bei einer Novellierung im Jahre 2012 sehr wohl verstanden hat, was tatsächlich hinter dem sperrigen Begriff Ausgleichsmechanismusverordnung passiert:
Durch eine Zwangsvermarktung von EEG-Strom an der Strombörse, wird jeglicher Preis angenommen. Selbst, wenn dieser negativ ist. Das Problem ist nur, dass eine Börse nur funktioniert, wenn es sehr viele Nachfrager gibt. Tatsächlich gibt es sehr wenige Händler - und die kaufen den Strom nicht etwa für die privaten Stromkunden ein. Die wenigen Händler sind meist Vertreter von internationalen Stromkonzernen, die lieber günstig einkaufen, als ihre eigenen Kraftwerke anzuwerfen.
Die Zeche zahlen die Stromkunden, denn sie müssen mit der EEG-Umlage ihren Strom beziehen.
Die EEG-Umlage ist seit 2010 eine Subvention von konventionellen Kraftwerksbetreibern.
Die EEG-Umlage ist keine Förderung zur Erzeugung von Erneuerbaren Energieformen, wie der Namen vermuten lassen würde.
Es gibt eine gute Nachricht. Wenn ein Kraftwerksbetreiber den Strom an der Börse günstiger einkaufen kann, als er diesen im eigenen Kraftwerk erzeugen könnte, dann hat dies definitiv eine positive Auswirkung auf die CO2-Bilanz.
Der Stromverbrauch ist durch die Anzahl an in Haus und Wohnung lebenden Personen bedingt:
Der Abschlagspreis setzt sich aus einer Grundgebühr und einem ortsunterschiedlichen Arbeitspreis pro kWh zusammen,
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