Energiestatistikgesetz (EnStatG) - Wir liefern Zahlen

Energiestatistikgesetz (EnStatG) - Wir liefern Zahlen

Bis vor wenigen Stunden wusste ich noch nicht einmal, dass dieses Gesetz überhaupt existiert. Dank eines Schreibens des Statistischen Landesamtes ist mein juristisches Halbwissen nun um ein Begriff schlauer. Als Data-Nerd der gefühlt jeden Tag Terabytes an Daten für den GrünstromIndex und unsere operativen Systeme verarbeitet, kommen mir doch so meine Zweifel.

Aktualisiert Lesezeit
Thu, Apr 1, 2021 2 Minuten

Das jedes Unternehmen in der Energiewirtschaft sogenannte Bilanzkreise bewirtschaftet, ist kein sonderliches Geheimnis. Wie der Namen schon sagt werden mit den Bilanzkreisen die Energiemengen “bilanziert”, d.h. Einspeisung und Ausspeisung oder Mittelherkunft und Mittelverwendung gegenübergestellt. Diese Buchhaltung ist eine der Grundlagen, dass die Energiewirtschaft gerade beim Thema Strom überhaupt funktioniert.

Meine Recherche bei Tante Google ergab, dass das Gesetz ursprünglich aus dem Jahre 2003 stammt, also aus der Steinzeit der Liberalisierung des Strommarktes, als man noch jährlich dem netten Menschen vom Ablesedienst der Stadtwerke die Tür öffnen durfte. Seither gibt es nicht nur automatische Ablesungen und Softwaresysteme, die genau die Ermittlung der Energielieferungen im Fokus hat, sondern auch Technologien wie die Blockchain, welche P2P Energietausch und Handel in der Theorie ermöglicht. In der Theorie, denn wenn dies wirklich einmal einen größeren Massenmarkt erreichen sollte, dann möchte ich nicht wissen, wie die parallele Datenerhebung der Chef Statistiker dann aussieht.

Auf der Seite von Frag den Staat bin ich auf ein schönes PDF eines Referentenentwurfes, welches ich zwar nicht genau zeitlich einordnen kann, aber wie bei einem solchen Entwurf üblich, werden dort einige Kosten genannt, die man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen muss:

Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch die neuen Pflichten des EnStatG erhöht sich um etwa 2,4 Mio. EUR. Der jährliche Erfüllungsaufwand des gesamten EnStatG erhöht sich damit auf knapp über 5,2 Mio. EUR. Einige Vorgaben basieren allerdings ganz oder in Teilen auf EU-Recht. Der laufende Erfüllungsaufwand, der durch ergänzende nationale Normen entsteht, beläuft sich insgesamt auf etwa 1,3 Mio. EUR absolut bzw. verringert sich im Saldo mit der Gesetzesnovelle um 22 Tsd. EUR

Das jedes Unternehmen der Energiewirtschaft durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss und der Energiehandel, Logistik und Beschaffung gerade im Hinblick der Datensicherheit und Validität von vielen schlauen Köpfen durchdacht wurde, lässt dann doch die Frage bei mir im Kopf: Könnte man sich nicht einfach den Daten bedienen, die Ohnehin vorhanden sind?

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