Stromverbrauch - Bautrockner

Stromverbrauch - Bautrockner

Wer nach einem Wasserschaden einen Bautrockner benötigt, der ist gut beraten, wenn er ein paar Dinge beachtet, um die Abrechnung der Stromkosten mit der Versicherung zu erleichtern und die Abschlagszahlungen auf der Stromrechnung nicht versehentlich in die Höhe schießen zu lassen.

Aktualisiert Lesezeit
Sun, Jul 25, 2021 1 Minuten

Nach einem Wasserschaden hat man vieles im Kopf. Leider übersieht man den Punkt Stromkosten recht schnell, da diese erst lange nach der Behebung des Schadens ins Gewicht fallen. Mit wenigen Handgriffen kann man hier viel Ärger vermeiden:

  1. Zählerstand zu Beginn der Trocknung notieren und dem Stromanbieter melden.
  2. Stromanbieter über den Einsatz des Bautrockners informieren
  3. Zählerstand am Ende der Trocknung notieren und erneut dem Stromanbieter melden.
  4. Strom-Quittung für die Versicherung erstellen.
  5. Einmalzahlung mit dem Stromanbieter auf Basis der Quittung vereinbaren.

Das Problem, welches meist übersehen wird, besteht darin, dass die Abschlagszahlungen auf Basis des durchschnittlichen Verbrauchs berechnet werden. Ein Bautrockner verursacht in den Wochen seines Betriebes jedoch einen Verbrauch, der ein Vielfaches höher ist, als ein privater Haushalt sonst hätte. Ein Grund, warum die Gebäudeversicherung diese zusätzlichen Kosten auch übernimmt und zur Schadenssumme hinzuzählt.

Mithilfe der Strom-Quittung wird der Einsatz des Trockengerätes erkennbar und genau abrechenbar. So wird verhindert, dass die Abschlagszahlungen unnötig angehoben werden. Die Versicherung freut sich, da sie einen Beleg hat, den sie direkt zur Schadensregulierung nutzen kann.

(Bild: Jufraphoto @ IStockPhoto)

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  • 1-Personen-Haushalt: 1200 kWh (ab 29,90€ mtl.)
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  • 3-Personen-Haushalt: 3000 kWh (ab 44,90€ mtl.)
  • 4-Personen-Haushalt: 3600 kWh (ab 49,90€ mtl.)

Der Abschlagspreis setzt sich aus einer Grundgebühr und einem ortsunterschiedlichen Arbeitspreis pro kWh zusammen,

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